Wie lange habe ich Zeit eine Steuererklärung abzugeben?
Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind (Wann muss ich eine Steuerklärung abgeben? [<- Link]), haben Sie 4 Jahre Zeit, sich zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Geht die freiwillige Steuererklärung nicht innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Steuerjahrs beim Finanzamt ein, tritt die Festsetzungsverjährung ein und das Finanzamt bearbeitet die Steuererklärung nicht mehr. Somit können die Steuererklärungen für 2013 noch bis zum 31. Dezember 2017 eingereicht werden.
Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind (Wann muss ich eine Steuerklärung abgeben? [<- Link]), sind die Steuererklärungen bis zum Veranlagungszeitraum 2017 noch bis zum 31. Mai des Folgejahrs abzugeben. Diese Frist kann jedoch in der Regel auf mit begründetem Antrag bis zum 30. September des Folgejahres verlängert werden. Werde Sie bei der Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung durch einen Steuerberater, z.B. durch uns, unterstützt, verlängert sich die Frist zur Abgabe automatisch bis zum 31. Dezember des Folgejahrs.
Die Abgabefristen ändern sich jedoch ab dem Veranlagungszeitraum 2018. Ab diesem Veranlagungszeitraum müssen die Steuererklärungen bis zum 31. Juli des Folgejahres (für die Steuererklärung 2018 somit bis zum 31. Juli 2019) beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn Sie einen Steuerberater, z. B. uns, mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragen, verlängert sich diese Frist bis zum 28. bzw. 29. Februar des übernächsten Jahres. Für die Steuererklärung 2018 wäre das Fristende grundsätzlich der 29. Februar 2020. Da dies ein Samstag ist, verlängert sich die Frist noch einmal bis zum nächsten Werktag und somit bis zum 2. März 2020.